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Was muss ich jetzt tun, um die Vorgabe erfüllen?

Wir von KALO unterstützen Sie dabei, ohne dass es einer gesonderten Beauftragung bedarf, sofern wir bereits die Heizkostenabrechnung für Sie erstellen. Wir benötigen jedoch zusätzliche Angaben zur Liegenschaft bzw. zum Gebäude, die im Zusammenhang mit der CO2-Kostenaufteilung maßgeblich sind.

Wir haben unter „Einrichtungsschritte”, hier in der Kundenhilfe, alles Wichtige für Sie zusammengefasst. Sofern Sie unser Kundenportal nutzen, werden Sie dort entsprechende Hinweise erhalten, sobald Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie ggf. auch die gesetzlich geregelten Ausnahmen von der CO2-Kostenaufteilung, z. B. bei Nutzeinheiten bzw. Wohnungen oder Gewerbeflächen mit einer dezentralen Heizanlage:

Welche Ausnahmen von der Kostenaufteilung gibt es?

Auch interessant: Ab wann muss ich die CO2-Kostenaufteilung vornehmen?

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