Ab wann muss ich die CO2-Kostenaufteilung vornehmen?
Die Kostenaufteilung gilt für alle Abrechnungszeiträume, die frühestens am 01.01.2023 begonnen haben.
Die Kostenaufteilung gilt für alle Abrechnungszeiträume, die frühestens am 01.01.2023 begonnen haben.