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Warum müssen die CO2-Kosten zwischen mir und dem Nutzer bzw. Bewohner aufgeteilt werden?

Die CO2-Kostenaufteilung ist eine seit dem 01.01.2023 gültige Vorgabe nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Bis zu diesem Zeitpunkt trug allein der Nutzer bzw. Bewohner die CO2-Kosten, die auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas anfielen.

Ziel der Kostenverteilung zwischen Bewohnern und Eigentümern ist es, die Bewohner zu Energieeinsparungen zu motivieren und die Eigentümer zu Maßnahmen zu bewegen, die zur energetischen Effizienz des Gebäudes beitragen.

Denn beim Heizen wird in der Regel CO2 freigesetzt. Wie hoch der Verbrauch und damit die CO2-Emissionen ausfallen, hängt zum einen vom Verbrauchsverhalten der Bewohner und zum anderen von der Heizungsanlage und der Gebäudedämmung ab. Je ineffizienter die Anlage und je schlechter die Gebäudedämmung ist, desto höher ist in der Regel der Verbrauch und damit der CO2-Ausstoß.

Deshalb entschied der Gesetzgeber, dass beide – der Bewohner und der Eigentümer – in die Pflicht genommen werden müssen, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden schnellstmöglich zu verringern und damit den Klimazielen näherzukommen.

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