Weist KALO die CO2-Kosten auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus?
Ja, die CO2-Kostenaufteilung führen wir grundsätzlich durch, es sei denn Sie lehnen es ausdrücklich ab. Dazu haben Sie im Kundenportal, im Menüpunkt „Datentausch & Abrechnung“, die Möglichkeit.
Als Verwalter stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl, wie wir die CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen sollen:
Option 1: Wir stellen nur den Anteil an den CO2-Kosten des Bewohners in Rechnung. Der Vermieteranteil an den CO2-Kosten wird zwar ebenfalls ausgewiesen, aber aus der Berechnung herausgerechnet. Sie bzw. der Eigentümer erhält eine Heizkostenabrechnung, die er so direkt an den Bewohner weiterleiten kann.
Option 2: Wir stellen die CO2-Gesamtkosten in Rechnung. Die CO2-Kostenaufteilung weisen wir ebenfalls aus. Der Eigentümer kann der Heizkostenabrechnung die jeweiligen Anteile entnehmen und sollte er Vermieter sein, eigenständig mit dem Bewohner nur dessen CO2-Kostenanteil abrechnen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir von KALO keine Kenntnis darüber haben, ob oder welche Wohnungen oder Gewerbeflächen in der Liegenschaft bei einer WEG vermietet sind. Daher können wir nicht selbst entscheiden, welche der Optionen in Frage kommen. Vielen Dank.