Brauche ich jetzt einen aktuellen Energieausweis?
Nein. Grundlage für die Kostenaufteilung ist nicht der Energieausweis, sondern der Verbrauch bzw. die CO2-Emission in der abzurechnenden Abrechnungsperiode. Ein neuer Energieausweis ist für die Verteilung der CO2-Kosten daher nicht erforderlich.
Für die CO2-Kostenaufteilung ist u.a. der individuelle Energieverbrauch der Nutzer bzw. Bewohner ausschlaggebend, der je nach Abrechnungsperiode unterschiedlich ausfallen kann. Der Energieausweis macht dagegen nur sichtbar, welchen Energiebedarf oder -verbrauch eine Liegenschaft grundsätzlich aufweist. Daher hat der Energieausweis keine Aussagekraft für die Berechnung der aktuellen CO2-Kosten je Abrechnungsperiode.