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Was passiert, wenn ich mich nicht an die neue Vorgabe halte?

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, den Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten und den des Nutzers bzw. Bewohners zu bestimmen sowie den Vermieteranteil zu übernehmen, hat der Bewohner das Recht, die Heizkosten um 3% seiner Gesamtkosen zu kürzen.

Bei mehreren Pflichtverstößen summieren sich die Kürzungsbeträge. So dürften beispielsweise bei einer zusätzlichen Missachtung zur „unterjährigen Verbrauchsinformation“ (UVI) ebenfalls 3% von der Heizkostenabrechnung gekürzt werden. Dem Bewohner stünde damit ein Kürzungsrecht von insgesamt 6%  seiner Gesamtkosten zu.

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