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Einrichtungsschritte

Damit wir die CO2-Kostenaufteilung für Sie korrekt vornehmen können, benötigen wir Informationen von Ihnen zur Liegenschaft bzw. zum Gebäude. Teilen Sie uns diese ganz einfach über das Kundenportal, im Menüpunkt „Datentausch & Abrechnung“, mit.

Nur die Angaben unter Punkt 4 müssen für jede Abrechnungsperiode aktuell mitgeteilt werden. für die restlichen Angaben (1.-3.) reicht es, diese einmal zu hinterlegen und nur bei Bedarf zu aktualisieren.

1. Wohnfläche der Liegenschaft bzw. des Gebäudes überprüfen

Die Wohnfläche des Gebäudes gehört zu den wesentlichen Kriterien für die korrekte CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Nutzer bzw. Bewohner.

Diese Regelung gilt zurzeit jedoch nur für Wohngebäude sowie Mischgebäude, in denen mehr als 50% der Gesamtgebäudefläche zum Wohnen genutzt wird. Bei Nicht-Wohngebäuden und solchen, die primär (+50%) gewerblich genutzt werden, teilen sich Vermieter und Bewohner die Kosten genau zur Hälfte.

In der Regel liegt uns die Gebäudefläche schon vor. Wir bitten Sie, diese jedoch in Ihrem Kundenportal zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren.

Wichtig: Achten Sie bitte darauf, die Wohnfläche in der Maßeinheit „Quadratmeter (m2)“ anzugeben.

2. Sanierungspotenziale überprüfen und mitteilen

Neben der Wohnfläche werden die grundsätzlichen energetischen Sanierungspotenziale an der Gebäudehülle und an der Heizanlage herangezogen, um die CO2-Kostenanteile für Vermieter und Bewohner zu ermitteln.

Das Gesetz sieht Kostenerleichterungen oder sogar den Wegfall von CO2-Kosten für Vermieter vor, wenn sogenannte „öffentlich-rechtliche Vorgaben“ einer „wesentlichen energetischen Verbesserung“ entgegenstehen.

Bitte machen Sie entsprechende Angaben im KALO-Kundenportal.

3. Gewünschte Option bei Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) angeben

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Verteilung der CO2-Kosten nur notwendig, wenn der Eigentümer seine Nutzeinheit bzw. Wohnung oder Gewerbefläche vermietet. Bewohnt er die Wohnung selbst, trägt er auch die gesamten CO2-Kosten. Daher müssen diese nicht aufgeteilt werden.

Da nur Sie als Verwalter im Vergleich zur KALO stets über die aktuellen Informationen in Bezug auf die Nutzung der Wohnungen oder Gewerbeflächen verfügen, teilen Sie uns bitte mit, ob der Eigentümer die Wohnung oder Gewerbefläche selbst nutzt oder vermietet.

Insofern wissen wir auch nicht, wie Sie bzw. der Eigentümer die Heizkostenabrechnung in Bezug auf CO2-Kostenaufteilung wünscht. Wir bieten Ihnen zwei Optionen:

Option 1: Wir stellen nur den Bewohner-Anteil an den CO2-Kosten in Rechnung. Der Vermieteranteil an den CO2-Kosten wird zwar ebenfalls ausgewiesen, aber aus der Berechnung herausgerechnet. Sie bzw. der Eigentümer erhält eine Heizkostenabrechnung, die er so direkt an den Bewohner weiterleiten kann.

Option 2: Wir stellen die CO2-Gesamtkosten in Rechnung. Die CO2-Kostenaufteilung weisen wir nur aus. Der Eigentümer kann der Heizkostenabrechnung die jeweiligen Anteile entnehmen und, sollte er Vermieter sein, eigenständig mit dem Bewohner nur dessen CO2-Kostenanteil abrechnen.

4. CO2-Emissionen in kg sowie CO2-Kosten für Abrechnungsperiode übermitteln

Die Aufteilung und Berechnung der CO2-Kosten beruht einerseits auf – in der Regel – gleichbleibenden Parametern, wie Wohnfläche, energetischen Sanierungspotenzialen oder der Gebäudenutzungsart. Andererseits beruht sie auf variablen Parametern. Dazu zählen die größtenteils verbrauchsabhängigen CO2-Emissionen sowie die CO2-Kosten.

Wir benötigen von Ihnen daher bitte vor jeder Heizkostenabrechnung die aktuelle Menge an CO2-Emissionen und die aktuellen CO2-Kosten. Beides finden Sie auf der turnusmäßigen Abrechnung Ihres Energieversorgers. Bitte teilen Sie uns diese Angaben übers KALO-Kundenportal mit.

Für die Ermittlung der Kostenanteile für Vermieter und Nutzer bzw. Bewohner wird das sogenannte Stufenmodell verwendet. In diesem sind Gebäude entsprechend ihrer energetischen Klassifizierung in 10 unterschiedliche Stufen eingeteilt. Das Stufenmodell ist Bestandteil des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG).

Weitere Informationen zum Stufenmodell: Wie erfolgt die Einordnung meines Wohngebäudes ins Stufenmodell?

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