Wie erfolgt die Einordnung meines Wohngebäudes ins Stufenmodell?
Die Einordnung eines Gebäudes in das Stufenmodell erfolgt nach der energetischen Klassifizierung. Die Klassifizierung wird anhand des Verbrauches und des damit verbundenen CO₂-Ausstoßes des Gebäudes sowie der Gebäudewohnfläche ermittelt. Für die Einordnung wird eine Rechenformel mit folgenden Werten angewendet:
Wo finde ich das aktuelle Stufenmodell?
Menge an CO2 in Kilogramm für das Jahr, die auf die Energieversorgung in Ihrer Liegenschaft bzw. in Ihrem Gebäude entfällt. Sie können diesen Wert aus der Rechnung Ihres Energielieferanten ablesen.
Die Wohnfläche des Wohngebäudes. Beachten Sie, dass eventuell bestehende Wohnflächen mit dezentraler Heizanlage nicht berücksichtigt werden dürfen.
Eine Abweichung vom Stufenmodell kommt zur Anwendung, wenn wesentliche energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder an der Heizanlage aus gesetzlich anerkannten Gründen („öffentlich-rechtliche Vorgaben“), z. B. wegen Denkmalschutzes, nicht möglich sind.
Handelt es sich um Nicht-Wohngebäude oder Mischgebäude mit 51% oder mehr Gewerbefläche, werden die CO2-Kosten halbiert. Die Regelung gilt nur bis 2025. Danach kommt auch hier ein ähnliches Stufenmodell zur Anwendung.
Rechenformel für die Gebäudeeinordnung nach dem Stufenmodell:
Die Jahresmenge CO2 wird durch die Gesamtwohnfläche der Liegenschaft geteilt. Das Ergebnis ist Ihr spezifischer CO2-Wert pro m² und Jahr (kg CO2/m2/a). Dieser dient für die richtige Einordnung in eine der 10 Stufen. Jede Stufe enthält eine andere prozentuale Kostenverteilung zwischen Vermieter und Nutzer bzw. Bewohner.
Beispielrechnung:
Annahmen
CO2-Emission des Gebäudes: 28.800 kg CO2/a
Wohnfläche des Gebäudes: 1.000 m²
Berechnung
28.800 kg CO2/a geteilt durch 1.000 m² = 28,8 kg CO2/m²/a
Einordung ins Stufenmodell
Wir haben nun in der obigen Beispielrechnung den Wert 28,8 kg CO2/m2/a ermittelt und können im Stufenmodell (hier grafisch dargestellt) ablesen, dass in diesem Fall folgende prozentuale Verteilung der CO2-Kosten zur Anwendung kommt:
für Vermieter: 40%
für Bewohner: 60%