Wo bzw. wann muss ich die CO2-Kosten mit dem Nutzer bzw. Bewohner abrechnen?
Die CO2-Kostenaufteilung und entsprechende Abrechnung erfolgt in der turnusmäßigen Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung. Bereits seit 2021 muss der Energieversorger die CO2-Emissionen und die entsprechende CO2-Abgabe in Ihrer Energieabrechnung ausweisen. Diese konnte bisher zu 100% auf die Nutzer bzw. Bewohner umgelegt werden. Für Abrechnungszeiträume, die am 01.01.2023 oder später beginnen, muss die CO2-Abgabe in den Bewohner- und Eigentümer-Anteil aufgeteilt und entsprechend abgerechnet werden.
Wir nehmen die gesetzmäßige Verteilung der Kosten automatisch und rechtzeitig für Sie vor, sofern Sie uns nichts Gegenteiliges mitteilen. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass wir dazu vorab einige Angaben zur Liegenschaft von Ihnen benötigen. Diese können Sie uns bequem und am schnellsten online über das Kundenportal mitteilen. Sie finden entsprechende Hinweise auch in Ihrem Kundenportal im Menüpunkt „Datentausch & Abrechnung“, wenn Sie sich anmelden.
Alles, was Sie jetzt tun müssen, erfahren Sie unter „Einrichtungsschritte“.