Diese Schritte sind notwendig, um die E-Mail-Adresse des Nutzers bzw. Bewohners im KALO-Kundenportal zu ändern:
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UVI-Zugang für die alte E-Mail-Adresse aufheben.
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Neue E-Mail-Adresse hinterlegen.
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Neuregistrierung durch den Bewohner mit der neuen E-Mail-Adresse.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: E-Mail-Adresse des Nutzers bzw. Bewohners ändern
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Melden Sie sich im KALO-Kundenportal an.
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Klicken Sie auf die Kachel „Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)” oder im Menü auf „UVI”.
Sie gelangen zur Übersicht der Liegenschaft(en), für die die KALO-UVI-Lösung freigeschaltet ist.
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Wählen Sie die gewünschte Liegenschaft aus, indem Sie auf die Zeile klicken oder auf den Pfeil ganz rechts.
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Klicken Sie in der entsprechenden Zeile des Nutzers auf die drei Pünktchen ganz rechts. Es klappt ein Dropdown-Menü aus.
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Klicken Sie auf „UVI-Zugang aufheben“. Es öffnet sich ein neues Dialogfenster.
Mit „UVI-Zugang” ist der Zugang des Nutzers bzw. Bewohners zur App „KALO Home” bzw. zum KALO-Bewohnerportal und damit zu seiner digitalen UVI gemeint. -
Klicken Sie auf „Bestätigen”, um den UVI-Zugang aufzuheben.
Wichtig: Sie löschen damit nicht den Nutzer bzw. Bewohner aus der Nutzeinheit oder dem KALO-Kundenportal, sondern heben vorerst nur seinen digitalen UVI-Zugang auf. -
Klicken Sie jetzt erneut auf die drei Pünktchen in der Zeile der Nutzeinheit. Es klappt erneut das Dropdown-Menü aus.
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Klicken Sie dieses Mal auf „per E-Mail versenden“.
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Tragen Sie jetzt im Dialogfenster im Feld „E-Mail-Adresse“ die neue E-Mail-Adresse ein.
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Klicken Sie auf „E-Mail versenden“, um die neue E-Mail-Adresse zu hinterlegen oder auf „Abbrechen“, um das Dialogfenster zu verlassen und den UVI-Zugang des Bewohners aufgehoben zu belassen.
Haben Sie die neue E-Mail-Adresse erfolgreich hinterlegt, werden automatisch neue Registrierungsinformationen an den Bewohner per E-Mail versendet.
Sobald der Nutzer bzw. der Bewohner sich erfolgreich neu registriert hat, erhält er wieder Zugang zur App „KALO Home” bzw. zum KALO-Bewohnerportal. Er kann dann seine Verbräuche seit Einzug bzw. Beginn der UVI-Pflicht dort digital einsehen. Sie erkennen, dass er sich erfolgreich registriert hat, sobald in der entsprechenden Zeile der Nutzeinheit, in der Spalte „UVI-Zugang”, der Status “Bestätigt” zu sehen ist.