Wie werden die Ersatzwerte für die CO2-Emission ermittelt?
Die Ersatzwerte für die CO₂-Emissionen werden auf Grundlage der in der aktuellen Fassung der Emissionsberichtserstattungsverordnung (EBeV) festgelegten Emissionsfaktoren berechnet. Die ermittelten Werte können jedoch von den tatsächlichen Emissionen abweichen.
Beispielrechnung der CO₂-Emissionen für Erdgas gemäß der EBeV 2030
Identifikation des Verbrauchs:
Erfassen Sie zunächst den Erdgasverbrauch, wie er in der Regel vorliegt, in Kilowattstunden (kWh).Umrechnung von kWh in Gigajoule (GJ):
Da die Werte in der EBeV auf Basis von Gigajoule (GJ) angegeben sind, muss der Verbrauch entsprechend umgerechnet werden. Nutzen Sie hierfür den Umrechnungsfaktor, den sie ebenfalls in der EBeV finden:
1 kWh = 0,0036 GJ.
Beispiel:
Verbrauch: 10.000 kWh Erdgas
Umrechnung in GJ:
10.000 kWh × 0,0036 GJ =36,0 GJ.Berücksichtigung des Heizwertbezogenen Emissionsfaktors:
Der Heizwert-bezogene Emissionsfaktor für Erdgas ist in der EBeV angegeben und beträgt 0,0558 t CO₂/GJ. Um die Emissionen in Kilogramm (kg) zu berechnen, beachten Sie:
1 t = 1.000 kg.
Daher entspricht der Emissionsfaktor 55,8 kg CO₂/GJ.Berechnung der CO₂-Emissionen:
Multiplizieren Sie den berechneten Verbrauch in Gigajoule (GJ) mit dem Emissionsfaktor in Kilogramm:
Beispiel:
36,0 GJ × 55,8 kg CO₂/GJ = 2.008,8 kg CO₂.Zusammenfassung:
Wenn Ihr Erdgasverbrauch 10.000 kWh beträgt, ergeben sich daraus gemäß der EBeV CO₂-Emissionen von 2.008,8 Kilogramm CO₂.