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Wie werden die Ersatzwerte für die CO2-Emission ermittelt?

Die Ersatzwerte für die CO₂-Emissionen werden auf Grundlage der in der aktuellen Fassung der Emissionsberichtserstattungsverordnung (EBeV) festgelegten Emissionsfaktoren berechnet. Die ermittelten Werte können jedoch von den tatsächlichen Emissionen abweichen.

Beispielrechnung der CO₂-Emissionen für Erdgas gemäß der EBeV 2030

  1. Identifikation des Verbrauchs:
    Erfassen Sie zunächst den Erdgasverbrauch, wie er in der Regel vorliegt, in Kilowattstunden (kWh).

  2. Umrechnung von kWh in Gigajoule (GJ):
    Da die Werte in der EBeV auf Basis von Gigajoule (GJ) angegeben sind, muss der Verbrauch entsprechend umgerechnet werden. Nutzen Sie hierfür den Umrechnungsfaktor, den sie ebenfalls in der EBeV finden:
    1 kWh = 0,0036 GJ.
    Beispiel:
    Verbrauch: 10.000 kWh Erdgas
    Umrechnung in GJ:
    10.000 kWh × 0,0036 GJ ​=36,0 GJ.

  3. Berücksichtigung des Heizwertbezogenen Emissionsfaktors:
    Der Heizwert-bezogene Emissionsfaktor für Erdgas ist in der EBeV angegeben und beträgt 0,0558 t CO₂/GJ. Um die Emissionen in Kilogramm (kg) zu berechnen, beachten Sie:
    1 t = 1.000 kg.
    Daher entspricht der Emissionsfaktor 55,8 kg CO₂/GJ.

  4. Berechnung der CO₂-Emissionen:
    Multiplizieren Sie den berechneten Verbrauch in Gigajoule (GJ) mit dem Emissionsfaktor in Kilogramm:
    Beispiel:
    36,0 GJ × 55,8 kg CO₂/GJ = 2.008,8 kg CO₂.

  5. Zusammenfassung:
    Wenn Ihr Erdgasverbrauch 10.000 kWh beträgt, ergeben sich daraus gemäß der EBeV CO₂-Emissionen von 2.008,8 Kilogramm CO₂.

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