Ist der CO2-Wert aus dem Energieausweis der maßgebliche für die CO2-Kostenaufteilung
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Gebäudeklassifizierung bzw. für die Aufteilung der CO2-Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand des Verbrauches bzw. der CO₂-Emission in der Abrechnungsperiode ermittelt.
Für die CO2-Kostenaufteilung ist u.a. der individuelle Energieverbrauch der Nutzer bzw. Bewohner ausschlaggebend, der je nach Abrechnungsperiode unterschiedlich ausfallen kann. Der Energieausweis macht dagegen nur sichtbar, welchen Energiebedarf oder -verbrauch eine Liegenschaft grundsätzlich aufweist. Daher hat der Energieausweis keine Aussagekraft für die Berechnung der aktuellen CO2-Kosten je Abrechnungsperiode.