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Ist der CO2-Wert aus dem Energieausweis der maßgebliche für die CO2-Kostenaufteilung

Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Gebäudeklassifizierung bzw. für die Aufteilung der CO2-Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand des Verbrauches bzw. der CO₂-Emission in der Abrechnungsperiode ermittelt.

Für die CO2-Kostenaufteilung ist u.a. der individuelle Energieverbrauch der Nutzer bzw. Bewohner ausschlaggebend, der je nach Abrechnungsperiode unterschiedlich ausfallen kann. Der Energieausweis macht dagegen nur sichtbar, welchen Energiebedarf oder -verbrauch eine Liegenschaft grundsätzlich aufweist. Daher hat der Energieausweis keine Aussagekraft für die Berechnung der aktuellen CO2-Kosten je Abrechnungsperiode.

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