Wie berechnet KALO die Kosten für den Nutzer bzw. Bewohner mithilfe des Stufenmodells?
Folgende Regelung gilt nur für Wohngebäude und Mischgebäude mit mehr als 50% Wohnfläche. Handelt es sich um ein Nicht-Wohngebäude oder ein Mischgebäude mit mehr als 50 % Gewerbefläche, dann gilt 50:50, d.h. Sie und der Bewohner zahlen jeweils genau 50% der CO2-Kosten.
Einzelschritte und benötigte Daten und Werte
Das übernimmt KALO
Einordung des Gebäudes ins Stufenmodell:
Hier wird die prozentuale Kostenverteilung zwischen Ihnen und dem Bewohner bzw. dem Nutzer ermittelt bzw. bestimmt. (Beispiel: 60% der Bewohner, 40% Sie).
Das benötigen wir von Ihnen bzw. Ihrem Energieversorger
Menge an CO2 pro Jahr für Ihr Gebäude plus Preis pro Tonne und CO2 aus der Energieabrechnung Ihres Versorgers.
Berechnung der CO2-Kosten für das Gebäude im Jahr mit den Werten aus Nr. 2.
Das übernimmt KALO
Berechnung der Gesamtkostenanteile für Vermieter und Bewohner mithilfe der prozentualen Angaben des Stufenmodells (siehe Nr. 1) für die Liegenschaft bzw. das Gebäude.
Verteilung des gesamten CO2-Bewohneranteils entsprechend des Verbrauchs auf die einzelnen Bewohner.
Die Verbrauchsdaten des Bewohners erhalten wir per Fernablesung der eingesetzten Messtechnik. Ist in Ihrer Liegenschaft noch keine fernablesbare Messtechnik im Einsatz, führen wir eine Ablese vor Ort durch.
Beispielrechnung
Annahmen:
CO2-Emission des Gebäudes: 28.800 kg CO2/a (= 28,8 t CO2/a)
Wohnfläche des Gebäudes: 1.000 m²
CO2-Preis je Tonne CO2 (2023) 30 €/t CO2
Einstufung
28.800 kg CO2/a geteilt durch 1.000 m² = 28,8 kg CO2/m²/a
→ 40% Anteil Vermieter zu 60% Anteil Mieter
Berechnung
CO2-Kostenermittlung (Gebäude): 28,8 t CO2 x 30 €/t CO2 = 864,00 €
Anteil den der Vermieter tragen muss: 40% x 864 € = 345,60 €
Anteil der auf alle Mieter umgelegt werden kann: 60% x 864 € = 518,40€