Wie werden die Kostenanteile für Vermieter und Nutzer bzw. Bewohner ermittelt?
Der Gesetzgeber hat zwei Verfahren entwickelt, die je nach Nutzungsart Ihrer Liegenschaft bzw. Ihres Gebäudes zur Anwendung kommen. Es ist ausschlaggebend, ob Ihr Gebäude ganz oder primär als Wohngebäude oder ganz bzw. primär als Nicht-Wohngebäude (Gewerbe) genutzt wird (siehe Übersicht weiter unten).
Zwei Verfahren zur Bestimmung der Kostenverteilung:
Stufenmodell:
anteilige Kostenaufteilung gemäß 10 gesetzlich definierter Stufen mit unterschiedlicher prozentualer Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Bewohner, beginnend mit einem Kostenanteil in Höhe von 0% bis zu 95% für den Vermieter bzw. von 100% bis zu 5% für den Bewohner.
Ohne Stufenmodell (50:50):
hälftige Kostenverteilung zwischen Vermieter und Nutzer, d.h. 50:50.
Anwendung der Verfahren je nach Gebäudenutzung:
Stufenmodell | 50:50 | |
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Reines Wohngebäude (keine Gewerbeflächen) | X | |
Reines Nicht-Wohngebäude (nur Gewerbefläche) | X | |
Mischgebäude mit 51% oder mehr Wohnfläche | X | |
Mischgebäude mit 51% oder mehr Gewerbefläche | X |