Skip to main content
Skip table of contents

Was gilt bei Nutzeinheiten mit dezentraler Heizungsanlage?

Liegenschaften mit ausschließlich dezentraler Wärmeversorgung

Zunächst einmal gilt auch in diesem Fall, dass die CO2-Kosten aufgeteilt werden müssen. Jedoch obliegt die Berechnung der CO2-Kostenanteile dem Nutzer bzw. Bewohner.

Dieser ermittelt im Zuge der jährlichen Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung den CO2-Ausstoß und die Kostenanteile nach dem Stufenmodell und rechnet selbstständig mit dem Vermieter ab. Dafür gilt eine Frist von 12 Monaten, danach verjährt der Anspruch auf Kostenerstattung.

Wie kann ich nachprüfen, ob bei dezentralen Heizungsanlagen Nutzer bzw. Bewohner die CO2-Kosten richtig berechnet haben?

Liegenschaften mit zentraler und dezentraler Wärmeversorgung

Bei Liegenschaften, in denen nur ein Teil der Nutzeinheiten bzw. Wohnungen dezentral und ein anderer zentral mit Wärmeenergie versorgt werden, dürfen für die Einstufung des Gebäudes nach dem Stufenmodell nur die Wohnflächen der Wohnungen mit zentraler Wärmeversorgung in die Berechnung einfließen, also genau die Wohnungen, für die wir von KALO die Heizkostenabrechnung für Sie erstellen. Anderenfalls kommt es zu Berechnungsfehlern, die als Gesetzesverstoß gelten würden.

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.