Meine Liegenschaft ist im Kundenportal nicht aufgeführt. Woran kann das liegen?
Folgende Voraussetzungen gelten für die Nutzung der KALO-UVI-Lösung:
Es muss fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik von KALO in der Liegenschaften verbaut sein.
Sie haben gültige Verträge mit KALO für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie der UVI.
Sie möchten Informationen über unsere fernablesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung oder über einen Vertrag für die KALO-UVI-Lösung?
Ihr Kundenbetreuer berät Sie gerne.
Aufgrund des aktuell hohen Beratungsaufkommens in Zusammenhang mit der UVI kann die Erreichbarkeit unserer Kundenbetreuer stark eingeschränkt sein.
Nutzen Sie deshalb gerne unser Kontaktformularund wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Alternativ finden Sie Ihren Ansprechpartner in Ihrer Nähe.