Informieren Sie zunächst die Nutzer bzw. die Bewohner Ihrer Liegenschaften über die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), damit diese nicht unerwartet mit der UVI konfrontiert werden und unnötige Fragen oder Sorgen aufkommen.
Für die Information könnte Folgendes nützlich für Sie sein:
20211227-Musterschreiben_Vorabinformation_Bewohner.docx