Muss ich auch für ein denkmalgeschütztes Gebäude die CO2-Kosten begleichen?
Es kommt darauf an. Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle, bei denen entweder der prozentuale Anteil an den CO2-Kosten des Vermieters niedriger ausfällt oder sich der Vermieter überhaupt nicht an den CO2-Kosten beteiligen muss. Ein denkmalgeschütztes Gebäude kann ein berechtigter Grund sein, sofern dies einer wesentlichen energetischen Sanierung entgegensteht.