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Warum muss ich die Nutzer bzw. Bewohner monatlich (unterjährig) über ihren Verbrauch informieren?

Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Die neuen Regelungen haben das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken.

Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik und Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner.


Aus der Heizkostenverordnung ergeben sich insbesondere folgende Pflichten für Gebäudeeigentümer:  

  • Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen bei Neuausstattung und Geräteaustausch nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.

  • Seit dem 1. Januar 2022 müssen Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbarer Messtechnik monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitgeteilt werden.

  • Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein.

Weitere Informationen zur neuen Heizkostenverordnung und der UVI erhalten Sie unter Novellierte Heizkostenverordnung - KALO - Einfach. Innovativ. Persönlich.

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