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Muss ich die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) den Nutzern bzw. Bewohnern zur Verfügung stellen?

Das hängt davon ab, ob in Ihrer Liegenschaft bereits fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik eingebaut ist oder nicht.

Zur Erstellung der UVI sind nur die Vermieter und Verwalter verpflichtet, die in ihren Liegenschaften fernauslesbare Messtechnik im Einsatz haben.

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sein.

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