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Die häufigsten Irrtümer - wir klären auf

Wir haben auf unserer Website die wichtigsten Änderungen aus der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) für Sie zusammengefasst. Die HKVO ist die gesetzliche Basis für die Einführung der UVI.

  1. Jeder Vermieter bzw. Verwalter muss ab 2022 monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) an Nutzer bzw. Bewohner seiner Liegenschaft(en) schicken!

    Nein, die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) gilt nur für Liegenschaften mit fernablesbarer Mess- und Erfassungstechnik. Wenn Sie also in Ihrem Bestand bislang keine Liegenschaften mit entsprechender Ausstattung besitzen, dann müssen sie vorerst Ihren Nutzern bzw. Bewohnern keine unterjährigen Verbrauchsinformationen ausstellen.

    Der Gesetzgeber hat in der novellierten Heizkostenverordnung Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, bis Ende 2026 alle Liegenschaften mit fernablesbarer Mess- und Erfassungstechnik auszustatten. Mittelfristig werden demnach alle Eigentümer Ihren Nutzern bzw. Bewohnern unterjährige Verbrauchsinformationen mitteilen müssen.

  2. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist Teil der Heizkostenabrechnung.

    Nein, die UVI ergänzt und ersetzt die Heizkostenabrechnung nicht. Sie ist, wie der Name schon sagt, zur Information der Nutzer bzw. Bewohner gedacht, da nachweislich transparentere Verbräuche dabei helfen, diese aktiv zu reduzieren.

    Die UVI ermöglicht es den Nutzern bzw. Bewohnern ihren Energieverbrauch zu verfolgen, Einsparpotenziale zu identifizieren und Ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen.
    Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima.

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